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Satzung

der Deutsch-Französischen Gesellschaft Budenheim e.V. - Club Eaubonne - in der Fassung vom 23.04.2001

§ 1 Name und Sitz des Vereins

1. Der am 03.09.1970 gegründete Verein führt den Namen:
"Deutsch-Französische Gesellschaft Budenheim e.V. - Club Eaubonne - ".

2. Der Verein ist ins Vereinsregister des Amtsgerichtes Mainz einzutragen.

3. Sitz des Vereins ist Budenheim.

§ 2 Zweck und Aufgabe des Vereins

1. Zweck des Vereins ist, die deutsch-französischen Beziehungen auf allen Gebieten zu festigen und die deutsch-französische Zusammenarbeit zu vertiefen, um dadurch der Verständigung der beiden Völker zu dienen.

2. Insbesondere sollen die Beziehungen zwischen Budenheim und Eaubonne gepflegt werden.

3. Es wird ein freundschaftliches Verhältnis zu anderen Organisationen mit ähnlichen Zielen angestrebt.